Schönecken Vereine |
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Satzung Verkehrs- und Gewerbeverein Region Schönecken e.V. |
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr; Eintragung |
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Der Verein führt den Namen: |
Verkehrs- und Gewerbeverein Region Schönecken e.V.. |
Der Verein hat seinen Sitz in
Schönecken. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich unter Nr. 30217 eingetragen. |
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins |
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Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er dient der Förderung von Handel, Handwerk, Gewerbe, Industrie und Selbständigen sowie der Förderung und Vermehrung des örtlichen Fremdenverkehrs durch: |
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a) örtliche Fremdenverkehrswerbung, | |
b) die Betreuung der Gäste, | |
c) Erhaltung von bestehenden Einrichtungen, die der Erholung und der Gesundheit dienen. | |
d) Mitarbeit bei der Schaffung neuer und der Verbesserung bestehender Einrichtungen. | |
Weitere Aufgaben sind: |
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a) Förderung der Denkmalpflege durch Erhaltung oder
Wiederherstellung historisch oder |
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b) Förderung der
Heimatpflege und Heimatkunde und Pflege der Mundart, des Brauchtums und historischer Erinnerungen. |
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c) Förderung der Kultur und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. | |
d) Anliegen der Mitglieder
bei Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen vorzutragen und zu vertreten. |
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Zur Erfüllung dieser Zwecke und Aufgaben wird der Verkehrs- und Gewerbeverein Region Schönecken e.V. geeignete Maßnahmen durchführen und die Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen, Firmen und Privatpersonen fördern. |
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Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. |
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Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben verwandt werden. |
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§ 3 Mitgliedschaft |
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Die Mitgliedschaft können erwerben: Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach
schriftlichen oder mündlichen Antrag. Will er Daneben können von der Mitgliederversammlung solche
Personen zu Ehrenmitgliedern gewählt Zu „Fördernden Mitgliedern“ ohne Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung können von der Die Mitgliedschaft erlischt: – Durch freiwilligen Austritt der nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen kann und demVorstand mindestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich angezeigt werden muss. – Durch Tod, Geschäftsaufgabe, Wegfall der Geschäftsgrundlage (Umwidmung betriebliche inprivate Mitgliedschaft), Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie bei Eröffnung des Insolvenz- verfahren über das Vermögen eines Mitglieds. – Bei Betrieben , die weiter geführt werden, geht die Mitgliedschaft auf den Rechtsnachfolger über.– Ein Mitglied kann durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden,wenn es sich eines Verhaltens schuldig macht, das den Vereinszweck erheblich gefährdet oder den Ruf oder das Ansehen des Vereins erheblich beeinträchtigt. – Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden., wenn es mit der Zahlung seinerMitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat. Mit dem Austritt oder dem Ausschluss erlöschen alle aus
der Vereinszugehörigkeit sich ergebenden |
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder |
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Die Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Grundbeitrag: (in Euro, pro Jahr) |
für Private 8,00 |
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für Vereine 16,00 | |
für Handel und Gastronomie 46,00 | |
Handwerker und Gewerbebetriebe 46,00 | |
Ferienwohnung/Haus mit 1 Einheit 26,00 | |
Ferienwohnung jede weitere Einheit 13,00 | |
Pension/Hotel 1-3 Betten 26,00 | |
Pension/Hotel 4-6 Betten 46,00 | |
Pension/Hotel 7-12 Betten 62,00 | |
Pension/Hotel 13-20 Betten 72,00 | |
Pension/Hotel ab 21 Betten 82,00 | |
Beschließt die Mitgliederversammlung keine Änderung
der Grundbeiträge, so gelten diese auch für |
§ 5 Organe des Vereins |
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Verwaltungsorgane des Vereins sind: |
– der geschäftsführende Vorstand |
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– die Mitgliederversammlung | |
– die Ausschüsse. |
§ 6 Geschäftsführender Vorstand |
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit
einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer |
• Vorsitzenden, |
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• einem stellvertretenden Vorsitzenden, | |
• dem Schatzmeister, | |
• dem Geschäftsführer | |
• und 4 weiteren Mitgliedern (Beisitzer). | |
Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des
Vereins sein; mit Beendigung der Mitgliedschaft im Zur Erledigung laufender Geschäfte von nicht
grundsätzlicher Bedeutung, kann der Vorstand einen engeren |
§ 7 Mitgliederversammlung |
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Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens
einmal im Jahr statt. |
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für: |
• Jahresbericht des Vorstandes |
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• Kassenbericht des Schatzmeisters und Bericht der Kassenprüfer | |
• Entlastung des Vorstandes | |
• Neuwahl des Vorstandes, soweit sie satzungsgemäß ansteht | |
• Festsetzung des Mitgliederbeitrages | |
• Änderungen der Satzung | |
• Auflösung des Vereins | |
• Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge | |
Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die
gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. |
§ 8 Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen |
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Verpflichtungen für den Verein können nur in der Weise
begründet werden, dass die Haftung der |
§ 9 Rechnungswesen |
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Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße
Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich. |
§ 10 Änderung der Satzung |
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Beschlüsse über die Änderung dieser Satzung bedürfen der Zustimmung von ¾ derjenigen Mitglieder, die zu der ordentlichen oder einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erschienen sind. |
§ 11 Auflösung des Vereins |
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Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung |
§ 12 Vereinsvermögen, Vermögensbildung |
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Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu
steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. |
§ 13 Inkrafttreten der Satzung |
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Diese Satzung tritt in Kraft, sobald Sie von der
Mitgliederversammlung ordnungsgemäß anerkannt und Schönecken, den 11. März 2013 |
Der Vorstand: | |
Jakob Alff, 1. Vorsitzender | |
Werner Batzdorfer, stellv. Vorsitzender | |
Rolf Müller: Geschäftsführer u. Kassenwart | |
Günter Gitzen, Beisitzer | |
Ernst Burelbach, Beisitzer | |
Viktor Kalbusch, Beisitzer | |
Julian Wagner, Beisitzer | |
Eingetragen im Vereinsregister beim |